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Auto leasen



Autoleasing, egal ob Privatleasing oder Firmenleasing, wird immer mehr nachgefragt. Was ist beim PKW Leasen also zu beachten, bzw. welche Fragen tauchen beim Fahrzeugleasing häufig auf? Um Überraschungen vorzubeugen, werden im Folgenden einige häufig gestellte Fragen rund um den Kfz Mietkauf beantwortet. Beachten Sie bitte, dass Einzelheiten je nach Leasing-Partner von Fall zu Fall variieren können.

Leasingfahrzeuge und Versicherungsschutz
Als Leasingnehmer sind Sie für den Versicherungsschutz ihres Fahrzeugs selbst verantwortlich. Neben der Haftpflichtversicherung empfielt sich beim Fahrzeugleasing meist zusätzlich die Vollkaskoversicherung.

Darf ich mit einem Leasing-Fahrzeug überall fahren?
Innerhalb Deutschlands ist die Nutzung eines Leasingwagen meist uneingeschränkt möglich. Fahrten im europäischen Ausland sind, bis auf Osteuropa wegen der hohen Diebstahlgefahr, in der Regel ebenfalls unproblematisch. Sollten Sie mit Ihrem Leasingfahrzeug häufige bzw. dauerhafte Fahrten im außereuropäischen Ausland planen, dann empfielt sich im Vorfeld eine Absprache mit Ihrem Leasing-Partner. Tipp: Denken Sie bei Auslandsfahrten an die "grüne, internationale Versicherungskarte".

Bin ich für Inspektion und Wartung beim Autoleasing selbst verantwortlich?
Ja. In der Regel sind Sie sogar dazu verpflichtet, die vom Hersteller vorgeschriebenen Inspektionsdienste termingerecht von Ihrem Kfz-Händler, bei dem Sie das Auto übernommen haben, durchzuführen. Zudem gilt ebenfalls, dass Sie für sämtliche Inspektionen und etwaige Unfallreparaturen für die Dauer des Leasing-Vertrages selbst aufkommen. Allgemein empfielt sich also ein "behutsamer" Umgang mit dem Leasingfahrzeug, denn Sie sind für sämtliche Fahrzeugmängel verantwortlich und müssen für diese bei der Fahrzeugrückgabe auch aufkommen.

Der Firmenwagen - Firmenleasing im Vergleich zu Autofinanzierung und Barkauf
Im Schnitt halten Fuhrpark-Betreiber Neuwagen in Deutschland 3 Jahre (Fuhrpark-Leasing). Nach der Haltedauer wird das Fahrzeug dann veräußert. Liegt der Erlös über dem Buchwert des Autos, entsteht ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn.
Steuerlich effektiv wirksam ist somit der Betrag zwischen Anschaffung und Erlös bei der Veräußerung (Zeitwert). Bei Kauf mit fremden Mitteln kann der Finanzierungszins ebenfalls steuerlich gelten gemacht werden, jedoch sind 50% der Fremdkapitalzinsen hierbei für Gewerbesteuerzwecke nicht abzugsfähig.
Bei KFZ-Leasing für Firmen gehen Leasingraten (diese besteht aus einem Tilgungsbetrag zwischen Anschaffungswert und Restwert sowie einem kleinen Zinsanteil) als Kosten in die Gewinn- und Verlustrechnung (G&V) ein.
Alle Anschaffungsvarianten bieten demnach die identischen steuerlichen Effekte, wenn man voraussetzt, dass der Zeitwert eines Fahrzeugs bei Veräußerung dem Restwert beim Leasing entspricht.
Sollten Sie sich unsicher sein, ob das Leasen eines Firmenwagen für Sie in Frage kommt, empfielt sich ein Besuch bei einem Steuerberater.