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Kfz Kaufvertrag
Das alte Pkw ist Schrott, ein ganz neues Auto soll es allerdings nicht sein. Deshalb macht man sich auf den
Weg zum Gebrauchtwagenhändler, stöbert in den Kleinanzeigen der örtlichen Lokalzeitung oder informiert sich
im Freundeskreis, ob einer der Bekannten seinen Wagen vielleicht zu einem fairen Preis verkaufen möchte.
Doch halt! Wer sich nach dem glücklichen Fund zu früh freut, und das Geschäft unter Freunden gutgläubig per
Handschlag abschließt, kann eine böse Überraschung erleben.
Stellt man im Nachhinein Mängel am Gebrauchtwagen fest und hat keinen Kaufvertrag für den Pkw abgeschlossen,
steht der Käufer im Regen und muss selbst für alle Schäden und notwendigen Reparaturen aufkommen. Deshalb
sollte der Vertragsabschluss bei jedem Autokauf ein absolutes Muss sein.
Wichtig ist bei jedem Kfz Kaufvertrag, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer ein vollkommen identisches
Exemplar des Schriftstückes bekommen. Hier ist es anzuraten, mit Papier zum Durchschreiben zu arbeiten.
Generell sollte der Kaufvertrag folgende Angaben enthalten: Anschrift und Geburtsdatum beider
Vertragspartner, Angaben zum Kraftfahrzeug und dessen bisheriger Nutzung sowie Angaben über vorhandene und
eventuelle vorherige Unfallschäden. Zusätzlich sollte der Vertrag eine Klausel darüber enthalten, ob der
Verkäufer im Schadensfalls dazu verpflichtet werden kann, eine Garantieleistung zu erbringen. Ebenfalls
sollte mit dem Vertrag die Fahrzeugübergabe geregelt werden, d.h. eine genaue Angabe darüber gemacht
werden, wann und zu welchen Konditionen eine Übergabe erfolgt.
Möchte man beim Kauf eines Neuwagen oder Gebrauchtwagen vollkommen auf der sicheren Seite sein, informiert
man sich am besten vor dem Kauf bei einem Anwalt seines Vertrauens, einem Kfz-Versicherer oder online über
Muster Kaufverträge. Vorlagen und Vordrucke für Kaufverträge findet man z.B. hier.
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